Mit dem ELENA Verfahren werden Unmengen an Daten über jeden Arbeitnehmer zentral gespeichert, auch von den Arbeitnehmern, die keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Angefangen von detailierten Angaben zum Gehalt bis zu Auskünften über Fehlzeiten oder Kündigungsgründen sammelt der Staat Daten ein, die ihn nichts angehen.
Wie wir ja in den letzten Jahren gelernt haben, gehen diese Daten auch gerne mal „verloren“ und geraten in Hände von Leuten, die unsere Daten noch weniger angehen.
Darauf gibt es nur eine richtige Antwort: Die Daten dürfen gar nicht gespeichert werden.
Bis zum 25.3.2010 kann man noch an der Sammelverfassungsbeschwerde gegen ELENA, dem „Elektronischen Entgeltnachweis“ Verfahren teilnehmen.
An der Beschwerde können sich alle sozialversichert Beschäftigten beteiligen, die Organisation dieser gemeinsamen Verfassungsbeschwerde läuft über den FoeBuD e.V. aus Bielefeld.
Ich habe mich dieser Verfassungsbeschwerde angeschlossen, dafür auch Geld an den FoeBuD e.V. gespendet und kann es nur allen Arbeitnehmern unter euch dringend ans Herz legen, euch über ELENA zu informieren und euch an dieser Verfassungsbeschwerde zu beteiligen.
Hier gibt es weitere Infos zu ELANA vom AK Vorratsdatenspeicherung »
Hier gehts zur Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde vom FoeBuD e.V. »